AGB
AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
KUL Events GmbH
Zum Bahnhof Pirschheide 5a
14471 Potsdam
Eventlocation
Zum Bahnhof Pirschheide 1, 14471 Potsdam
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KUL Events GmbH
KUL Events GmbH nachfolgend Veranstalter genannt führt in der Eventlocation Zum Bahnhof Pirschheide 1, 14471 Potsdam Veranstaltungen durch. Für den Ticketerwerb für diese Veranstaltungen über die Website www.pirschheide.com und die vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltungen selbst gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
- 1 Vertragsschluss
Der Kunde kann über die zuvor benannte Website Tickets zu einer Veranstaltung im Warenkorb sammeln. Nach den weiteren Schritten zum Abschluss des Bestellvorgangs muss der Kunde den Button „Ich habe die AGB gelesen und bin mit der Geltung einverstanden“ anklicken. Ohne die Bestätigung der AGB kann der Bestellvorgang nicht abgeschlossen werden. Wenn der Kunden den Bestellvorgang mit Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen hat, erhält der Kunde eine Bestätigung der Bestellung per E-Mail. Die Bestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme des Veranstalters zum Abschluss des Ticketverkaufs dar. Dies erfolgt erst durch die Versendung der digitalen Tickets per E-Mail an den Kunden. Der Kunde hat sein während der Veranstaltung sein Ticket bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- 2 Lieferbarkeit/Verfügbarkeit
Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Karten mehr verfügbar, teilt der Veranstalter dies dem Kunden unverzüglich mit und sieht von einer Annahmeerklärung ab. Es kommt kein Vertrag zustanden. Bis dahin geleistet Zahlungen des Kunden werden erstattet.
- 3 Zahlungsmodalitäten
Die Ticketbestellungen können über die im Bestellvorgang ausgewiesenen Zahlarten bezahlt werden. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart Vorkasse der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das vom Veranstalter im Bestellvorgang genannte Konto zu überweisen. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Lastschriftrückgabe wird der Veranstalter Kosten in Höhe von 8,00 Euro für die Rücklastschrift geltend machen. Diese setzen sich zusammen aus den Gebühren des jeweiligen Geldinstituts und einem Bearbeitungsaufwand.
- 4 Widerruf
Grundsätzlich besteht für Verbraucher das Recht, bei Fernabsatzverträge einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung gem. § 355 BGB zu widerrufen. Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt dieses Widerrufsrecht jedoch nicht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind auch Tickets für Veranstaltungen, Konzerten, Festivals, Sportevents oder sonstigen Veranstaltungen, die an einem spezifischen Termin oder Zeitraum stattfinden.
- 5 Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund die Veranstaltung abzusagen. Als wichtiger Grund sind insbesondere die Erkrankung des Künstlers, behördliche Verbote der Durchführung der Veranstaltung, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder extreme Wetterlagen zu nennen. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter werden die Ticketpreise erstattet. Rückerstattet wird der Eintrittspreis, jedoch nicht ggf. anfallende die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht, wenn vor der Absage mehr als 45 Spielminuten erreicht worden sind. Änderungen im angekündigten Programmablauf bzw. im Programminhalt bleiben unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters vorbehalten, soweit sie dem Besucher zumutbar sind und gelten nicht als Absage der Veranstaltung. Während der Veranstaltung können bestimmte Bereiche und Gebäude, insbesondere zum Schutz der Anlagen oder aus Sicherheitsgründen, geschlossen werden. Soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters den Besuchern zumutbar ist, können sie aus solcher Schließung keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten.
- 6 Zutritt/Sperrung von Bereichen
Kindern wird der Zutritt nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes untersagt. Sofern Kapazitätsgrenzen in den jeweiligen Veranstaltungsbereichen erreicht sind, kann der Veranstalter zum Schutz derselben sowie zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung den oder die Bereich/e zeitweise oder gänzlich schließen. Die Schließung der Parkbereiche kann auch aus anderen Gründen durch den Veranstalter erfolgen. In diesen Fällen ist den Anweisungen des sich ausweisenden Personals Folge zu leisten. Es können wegen solcher Maßnahmen keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
- 7 Mitführen von Gegenständen/Speisen/Getränken
Das Mitbringen außerhalb des Veranstaltungsgeländes erworbener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ausnahme: Eine PET Flasche Wasser bis 0,5l und Lebensmittel, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Das Mitbringen von Glassprühdosen, ätzenden, brennbaren, färbenden Substanzen oder Gefäßen mit Substanzen die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind, Laser-Pointern sowie pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und –bomben) ist verboten. Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z. B. Megaphone, Gasdruckfanfaren sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen jeder Art auch die Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können, ist verboten. Das Mitbringen von Flaschen, Bechern, Krügen, Dosen oder sonstigen Gegenständen, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind ist nicht gestattet. Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters. Der Kunde akzeptiert Einlass- und Taschenkontrollen.
- 8 Bild- und/oder Tonaufnahmen/Aufzeichnungen
Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) für gewerbliche Zwecke durch den Kunden sind verboten - kostenpflichtige Ausnahmen nur mit Genehmigung des Veranstalters. Der Kunden ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern von der Veranstaltung gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Aufnahmen in Medien aller Art (z.B. Zeitungen /Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel/Soziale Medien usw.).
- 9 Haftung/Schadensersatz
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden in Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Verletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, der nach Führung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Eintrittskartenerwerber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Diese Haftungsregelung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter sowie für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
- 10 Ausschluss/Verweis
Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen, Anweisungen der eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitskräfte sowie bei einer allgemeinen Gefährdung von Sicherheit und Ordnung ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen und vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
Stand: 20.05.2023